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Mit dem Auto in den Urlaub: Wichtige Tipps
ÖAMTC

Vom Kfz-Kennzeichen bis zum Fahrradträger

Nicht zuletzt seit dem März 2020 und Covid-19 hat das "auf Urlaub fahren" mit dem eigenen Auto wieder deutlich an Popularität dazugewonnen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten und zu wissen. Was etwa ist zu tun, wenn man das eigene KFZ-Kennzeichen im Ausland verliert? Oder was ist alles mitzuführen? Wir geben einen Überblick.

Die richtige Vorbereitung und Nachkontrolle des Autos

Mit dem eigenen PKW in den Urlaub zu düsen bedeutet meist eine schwere Beanspruchung für den geräderten Begleitet: Hunderte gefahrene Kilometer, schwere Beladung und (im Sommer "hoffentlich") große Hitze. Daher sollte man sowohl vor der Abfahrt, aber auch sobald man wieder zuhause ist das Auto gründlich checken. Hilfreich könnte hier unser Guide "So wird euer Auto fit für den Sommer" sein, in dem wir sowohl optische als auch technische Checks und Aufgaben für euch in Pflicht und Kür aufgeteilt im Detail vorstellen.

Der ÖAMTC jedenfalls rät konkret zu diesen "Mindest-Schritten":

  • Flüssigkeitsstände überprüfen: Kühl- und Bremsflüssigkeiten sollten kontrolliert werden. Auch der Ölstand muss gemessen werden – dadurch lassen sich teure Motorschäden vermeiden.
  • Reifenzustand kontrollieren: Reifen sollten auf Fremdkörper wie Nägel, spitze Steine oder andere Beschädigungen überprüft werden. Gerade auf Campingplätzen kommt es häufig vor, dass man sich spitze Gegenstände einfährt. Oft wird der Reifendruck vor der Fahrt in den Urlaub aufgrund des zusätzlichen Gewichts erhöht. Nun sollte man ihn wieder auf seinen normalen Wert senken, dabei auch gleich das Reifenprofil gründlich überprüfen und abgefahrene oder beschädigte Reifen möglichst rasch austauschen.
  • Fahrzeug waschen: Sonne, Salz und Sand sind schlecht für den Autolack. So werden auch kleinere Lackschäden erst sichtbar und können gegebenenfalls frühzeitig, und somit noch günstig, ausgebessert werden. Bessert man Steinschläge in der Karosserie nämlich sofort aus, kann sich kein Rost bilden.
  • Für gute Sicht sorgen: Sind Scheinwerfer oder Blinkergläser durch Steinschlag beschädigt, ist es ratsam, sie schnell zu wechseln. Die äußeren Scheiben brauchen eine gründliche Reinigung, auf den Innenscheiben gehören die Schlieren beseitigt. Was man zudem vielleicht kaum weiß: Wischerblätter werden durch große Hitze stark beansprucht, auch wenn man sie nicht verwendet. Gerade nach dem Urlaub sollte man sie also kontrollieren.
  • Autobatterie überprüfen lassen: Die Autobatterie wird im Sommer besonders beansprucht. Man kann sie aber nur mit speziellen Messgeräten kontrollieren. Hier lohnt sich ein Besuch bei einem ÖAMTC-Stützpunkt.
  • Gültigkeitsdauer des „Pickerls“: Die §57a-Begutachtungsplakette ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit)? In Kroatien sowie in einigen anderen Ländern kann das zu Problemen führen. Zwar dürfte keine Strafe verhängt werden oder ein Nachteil im Schadensfall entstehen, Club-Mitglieder berichten aber immer wieder, dass sie dennoch gestraft wurden. "Um Probleme zu vermeiden, sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass auch die Rückreise bis zum Schluss noch mit einem gültigen Pickerl erfolgt", rät der Mobilitätsclub.

 

Kuriositäten zur Mitnahme

Vor Reiseantritt sollte kontrolliert werden, was verpflichtend im Auto mitzuführen ist und gegebenenfalls sollten die fehlenden Utensilien noch besorgt werden. Hier die fünf ungewöhnlichsten Mitführpflichten, an die im Europa-Urlaub gedacht werden sollte:

  • Alkoholtest: Das Motto "Don’t drink and drive" gilt immer und überall. In Frankreich müssen Autofahrer:innen auch selbst einen Alkoholtest mitführen, um bei einer Kontrolle direkt nachweisen zu können, dass sie nüchtern unterwegs sind.
  • Feuerlöscher: U.a. in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei gehört ein Feuerlöscher zum Pflichtrepertoire und muss im Fahrzeug mitgenommen werden. In Belgien müssen Reisende im eigenen Auto keinen Feuerlöscher dabeihaben: Die Mitführpflicht bezieht sich nur auf in Belgien selbst zugelassene Pkw – bei Mietautos sollte daher kontrolliert werden, ob ein Feuerlöscher im Auto ist.
  • Warndreiecke: Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht. Die Türkei und Zypern orientieren sich bei Warndreiecken frei nach dem Slogan "Doppelt hält besser" – zwei Warndreiecke müssen im Auto mitgenommen werden. In Spanien gilt dasselbe, allerdings nur für im Land gemeldete Pkw – somit auch für Mietwagen. "In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt", weiß die Reise-Expertin.
  • Warnweste: „Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden. Die Tragepflicht besagt, dass alle Insass:innen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt – so zum Beispiel in Großbritannien, Island, Italien, Moldau und Polen. In diesen Ländern muss trotz fehlender Mitführpflicht im Notfall eine Warnweste getragen werden“, erklärt Polasek.
  • Reservereifen: Auch bei viel Urlaubs-Gepäck muss in Albanien und Bosnien & Herzegowina sowie in Montenegro ein Reservereifen verpflichtend mitgenommen werden. Manchmal kann anstelle eines Reservereifens, wenn dieser nicht serienmäßig vorhanden ist, auch ein Reifen-Reparaturset mitgeführt werden – z. B. in Kroatien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien.

 

Führerschein weg, Nummerntafel weg

Ob durch Unglück, Unachtsamkeit oder Diebstahl – wer auf Reisen Fahrzeugdokumente wie Führerschein, Zulassungspapiere oder gar die KFZ-Kennzeichen verliert, steht vor der Frage, ob und wie man weiterfahren darf. Generell gilt: "Sobald man den Verlust bemerkt, sollte man direkt bei der örtlichen Polizei eine Diebstahls- oder Verlustanzeige aufgeben", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Eine Abschrift davon benötigt man dann für die Besorgung der Duplikate und die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Exekutivbeamten geben auch Auskunft, ob die Anzeige zum Weiterfahren berechtigt." Denn: Ein neuer Führerschein, ein neuer Zulassungsschein und auch neue Nummerntafeln können grundsätzlich nur in Österreich ausgestellt werden.

Wurden die Nummerntafeln gestohlen, sollte man bei der Polizei auch direkt nachfragen, ob man mit einer behelfsmäßigen Ersatztafel nach Hause fahren darf. In Österreich wäre das eine Woche lang ab Ausstellung der Verlustanzeige erlaubt, in Italien 15 Tage. "In vielen Ländern sind solche selbst gebastelten Ersatztafeln allerdings nicht erlaubt – die Heimreise wird dann schwierig", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. "Und das Fahren ohne Kennzeichen kann hohe Strafen nach sich ziehen."

Hat man keine Nummerntafeln mehr, gibt es zwei Möglichkeiten der Weiter- bzw. Heimfahrt – beide sind aufwändig und können teuer werden: Entweder transportiert man das Fahrzeug ohne Kennzeichen auf einem Anhänger nach Österreich oder man besorgt sich bei der Zulassungsstelle Ersatzkennzeichen. "In den Besitz von Ersatznummernschildern kommt man durch die persönliche Vorsprache bei der österreichischen Zulassungsstelle oder man bevollmächtigt eine Person in der Heimat dazu, Ersatzkennzeichen zu beantragen", weiß die ÖAMTC-Juristin. Der Bevollmächtigte würde dann einige Dokumente benötigen, u.a. den Beleg über die Diebstahlsanzeige, eine Vollmacht des Fahrzeughalters, Ausweispapiere von sich und dem Fahrzeughalter sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

"Von wichtigen Dokumenten wie Führerschein und Zulassungsschein sollte man, wie auch vom Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten, Kopien mit auf Reisen nehmen – und getrennt von den Originalen aufbewahren", empfiehlt Pronebner. Alternativ kann man die Dokumente auch digital im E-Mail-Postfach oder in einer Cloud ablegen – darauf hat man von überall Zugriff.

"Im Urlaub selbst sollte man sein Fahrzeug lieber auf überwachte Parkplätze stellen. Sinnvoll ist es auch, ein Foto des parkenden Autos zu machen, auf dem die Nummerntafeln sichtbar sind", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Ist man im Urlaub an belebten Plätzen unterwegs, sollte man Wertgegenstände sicher am Körper verstauen und nicht öffentlich damit hantieren."


Maut & Co

Die heimische Vignette kennt man ja schon. Dementsprechend sind wir auch alle drauf sensibilisiert, dass man entsprechendes auch brauchen könnte, wenn man ausländische Autobahnen nutzen will. Aber so wie auch hierzulande die Vignette nicht für absolut alle Straßen ausreichend ist, gibt es auch in unseren beliebtesten Urlaubsländern Ausnahmen und Besonderheiten, die man sich unbedingt im Vorfeld im Detail zu Gemüte führen sollte. Hier ein paar Beispiele für Italien und Kroatien:

Italien:

  • Mautstrecke "Pedemontana Lombarda": Fährt man mit dem Auto in den Italien-Urlaub, sollte bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A36, A59 und A60 darauf geachtet werden, dass die Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden muss. "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Bei der Durchfahrt wird das Fahrzeug mit Nummernschild registriert und der geschuldete Betrag berechnet. Bezahlt man nicht binnen der 15 Tage, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Rußmann. Die verschiedenen Möglichkeiten der Bezahlung sind in der ÖAMTC Länder-Info bei Italien unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.
  • Zona Traffico Limitato: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 100 Euro Strafe", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen." Im ÖAMTC-Routenplaner werden die ZTLs auch angezeigt – eine leichtere Planung der Fahrt ist damit möglich.
  • Sonderfall Amalfiküste: Im gesamten August sowie an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) zwischen 15. Juni und 30. September von 10 bis 18 Uhr dürfen auf der SS163 zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare abwechselnd nur Autos mit geraden oder ungeraden Zahlen auf dem Nummernschild – ausschlaggebend ist die letzte Ziffer – fahren. Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen, darf man an geraden Tagen mit einer letzten ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße befahren. Diese Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen, Touristenbusse und auch für Reisende, die entlang der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.

 

Kroatien:

  • Transit Slowenien: Seit diesem Jahr gibt es die slowenische Autobahn-Vignette nur noch in digitaler Form, ist jedoch weiterhin an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Diese ist an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden. Wichtig: Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitführen, da diese herangezogen wird, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachvollziehen zu können.
  • Mautstellen: Bei der Rückreise kommt es an den Mautstationen häufig zu Staus und Wartezeiten. "Das liegt einerseits am hohen Verkehrsaufkommen, andererseits auch an den vielen Reisenden, die übrige Kuna-Münzen loswerden möchten – heuer ist es besonders verlockend, da 2023 der Euro eingeführt wird", erklärt der Experte. Um den Bezahlvorgang nicht zu verzögern, empfiehlt Rußmann stattdessen mit Bankomat- oder Kreditkarte zu zahlen.

 

Fahrradträger

Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das "normale weiße Kennzeichen" umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. "Die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das 'A-Pickerl', darauf war", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Mit 12. April 2021 trat jedoch eine Erleichterung in Kraft: Ab dann war es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. "Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs.

Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden.

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50x50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein. In Ungarn wiederum muss überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.

Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht beschädigt werden kann. "Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über 'eigene' entsprechende Beleuchtungseinrichtungen", weiß Juristin Pronebner.

"Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das 'normale' hintere Kennzeichen um", sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend.

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