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Ratgeber: Verkehrsvorschriften im EU-Ausland

Straffreier Urlaub

Wer den Urlaub mit dem Auto in einem anderen EU-Land verbringen will, sollte sich vorher über Verkehrsvorschriften informieren. Wir helfen dabei.

Das Verreisen mit dem Auto oder Motorrad erfreut sich größter Beliebtheit, denn schließlich kann die Route frei geplant werden und man ist auch nicht von den Fahrzeiten von Zügen oder Flugzeiten abhängig.

Auch am Urlaubsort selbst ist man wesentlich unabhängiger und nicht auf einen Mietwagen angewiesen. Bevor es aber losgeht, sollte jedes Fahrzeug einem umfassenden Check unterzogen werden, damit die pannenfreie Ankunft am Wunschziel garantiert wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Planung der Route. Dabei sollte sich nicht grundsätzlich auf das Navigationsgerät verlassen werden. Empfehlenswert ist es, sich die Route schon vorab anzusehen und dementsprechend zu planen.

Beispielsweise ist dies mit dem Routenplaner auf aralcardtruck.de möglich. Auch sollte nicht vergessen werden, dass ausreichende Pausen miteingeplant werden. Ebenso ist es empfehlenswert, sich das Tankstellennetz in Europa anzusehen und ggf. wichtige Stationen zu notieren.

Verkehrsvorschriften in den EU-Ländern

Wer auf österreichischen oder deutschen Straßen unterwegs ist, der muss ein Warndreieck, Warnweste und einen Verbandskasten im Auto mitführen. Diese Pflicht gilt zwar in Deutschland nicht für Motorradfahrer, aber dennoch sollte vorsichtshalber ein entsprechender Verbandskasten eingepackt werden, denn in einigen Ländern ist ein solcher auch für Zweiräder Pflicht - wie etwa in Österreich. Hierfür gibt es spezielle Verbandskästen, die einfach unter dem Sitz verstaut werden können. Weitere Informationen hierzu finden sich auch hier.

In den EU-Ländern gibt es zwei unterschiedliche Arten von Vorschriften. Es handelt sich hierbei zum einen um die Ausrüstungsvorschriften, die nur die in dem Land zugelassenen Fahrzeuge (auch Mietwagen) betrifft und tangiert.

Zum anderen gibt es die Verhaltensvorschriften, die Einheimische und auswärtige Fahrer gleichermaßen betreffen. Fast überall Pflicht ist beispielsweise das Mitführen eines Warndrecks, lediglich in Irland und Großbritannien wird das nur empfohlen.

Hier die wichtigsten Vorschriften viel besuchter Urlaubsländer in der EU:

Zwar gehört die Schweiz nicht zur EU, sie gilt jedoch als beliebtes Urlaubsland, weswegen die Vorschriften genannt werden. So müssen Autofahrer das Warndreieck stets griffbereit haben. Im Kofferraum darf es nicht platziert werden. Das Mitführen eines Verbandskastens oder Feuerlöschers ist keine Pflicht, wird aber empfohlen, genauso wie das Einschalten des Tagfahrlichts. Das Geschwindigkeitsmaximum auf Autobahnen liegt bei 120 km/h.

Mautgebühren in EU-Ländern

Obwohl das Verreisen mit dem Auto oder Motorrad kostengünstiger ist, als das Verreisen mit der Bahn oder dem Flugzeug, sollten Autofahrer keinesfalls die Mautgebühren vergessen, die in einigen EU-Ländern erhoben werden.

Eingehende Informationen hierüber finden sich zum Beispiel auf der Internetseite des Automobilclubs AvD. Ebenso aufschlussreich – auch in Bezug auf die bevorstehende Pkw-Maut-Einführung in Deutschland – kann auch dieses Video sein. [Anbieterinformation]

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