
Autonomes Fahren: gesetzliche Klärung | 08.09.2016
Präzisierung
Autonome Autos werfen Haftungsfragen auf. Zu deren Klärung rief das deutsche Verkehrsministerium eine Ethikkommission ins Leben.
mid/rlo; Foto: Volvo
Das automatisierte Autofahren steckt noch in den Kinderschuhen. Nach dem Gesetz ist derzeit der Fahrer für sein Fahrzeug verantwortlich. Egal, welche Autonomie-Funktionen er aktiviert.
Mit zunehmender potenzieller Selbstständigkeit der Autos wird sich das ändern müssen, in Deutschland arbeitet man bereits daran: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt rief jetzt eine Ethikkommission für das automatisierte Fahren ins Leben, die schon in Kürze ihre Arbeit aufnehmen soll.
Das Gremium wird vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio geleitet und soll einen rechtlichen Rahmen entwickeln, nach dem sich von Computer gesteuerte Autos in Gefahrensituationen verhalten müssen und "an dem sich Programmierer orientieren können", sagte Dobrindt der Wirtschaftswoche. "Klar ist: Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Außerdem darf es keine Klassifizierung von Personen zum Beispiel nach Größe, Alter oder ähnlichem geben."
Zudem kündigte der Verkehrsminister ein Gesetz für das automatisierte Fahren an, um Verhaltensregeln und Zuständigkeiten im Schadensfall festzuschreiben. "Wir setzen den Computer gleich mit dem menschlichen Fahrer", so Dobrindt. Damit werde eine zentrale Haftungsfrage gelöst. "Der Fahrer darf also die Hände vom Lenker nehmen, dabei ein Buch lesen oder E-Mails checken. Wenn etwas passiert, haftet der Hersteller."
Eine Blackbox im Auto soll die Fahrsituationen speichern und für den Fall eines Unfalls feststellen, wer gefahren ist und wer für Fehler verantwortlich ist - der Fahrer oder der Computer.
Das geplante Gesetz fordert vom Fahrer allerdings eine "Grundaufmerksamkeit". Das heißt, "der Fahrer muss für das System jederzeit ansprechbar und in der Lage sein, innerhalb einer kurzen Zeit die Gewalt über das Fahrzeug zu übernehmen", erläutert Alexander Dobrindt. "Die Autoindustrie spricht zurzeit davon, dass dem Fahrer bis zu zehn Sekunden Zeit eingeräumt werden, um ihm die Steuerung des Fahrzeugs zu übertragen."