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Sonderregelung für Ungarn-GP

In Ungarn ist am 1.1.2002 ein landesweites Tabakwerbeverbot in Kraft getreten, für den Grand Prix wird eine Ausnahme gemacht.

Eva Braunrath

Ohne Rauch geht´s nicht

Extrawurst: In Budapest dürfen die Boliden - trotz gesetzlichem Tabak-Werbeverbot - mit den Logos ihrer Zigaretten-Sponsoren an den Start gehen

Am 18. August dieses Jahres wird wie gewohnt der Grand Prix von Ungarn in Szene gehen. Obwohl die ungarische Regierung ein Verbot für Tabakwerbung beschlossen hat, besteht keine Gefahr, dass Budapest sein alljährliches Formel 1-Rennen verlieren wird.

Grund für das weitere Bestehen des Ungarn-GP ist keineswegs ein nachsichtiger Bernie Ecclestone, sondern eine Sonderregelung, die im neuen Gesetz festgeschrieben ist. Demnach dürfen die Formel 1-Boliden weiterhin mit den Logos ihrer Zigaretten-Sponsoren an den Start gehen.

Ungarn ist bei weitem nicht das einzige europäische Land, in dem ein gesetzliches Tabakwerbeverbot herrscht. Die Ausnahmeregelung ist jedoch einzigartig. In Magny Cours etwa sind die Teams dazu gezwungen, ihre Tabak-Sponsoren von den Chassis zu entfernen.

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