Rallye-ÖM: Waldviertel | 29.11.2010
Folgt ein Nachspiel des Nachspiels?
Die OSK hat dem Protest des VW Motorsport Teams Austria stattgegeben, die Benzinpumpe am Harrach-EVO entspricht nicht dem Reglement.
Das lange Warten hat ein Ende, oder auch nicht. Die OSK hat dem Protest des VW Motorsport Teams gegen den Mitsubishi EVO IX des DiTech Racing Teams Beppo Harrach / Andreas Schindlbacher stattgegeben.
Laut ersten Informationen wurde nur ein Teil am EVO IX beanstandet, dabei handelt es sich um die Benzinpumpe. Lt. Reglement darf die verwendete Benzinpumpte nur dann zum Einsatz kommen, wenn auch ein anderer Tank verbaut ist.
Allerdings ist es bei sehr vielen Rallye-Mitsubishis üblich, diese - regelwidrige - Benzinpumpe zu verwenden, da die Serienpumpe immer wieder Probleme macht. Direkter Wettbewerbsvorteil entsteht dadurch offensichtlich keiner.
Das Team rund um Beppo Harrach hat nun 48 Stunden Zeit, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen, laut ersten Informationen wird er dies auch tun.
Die Chancen dabei Recht zu bekommen, dürften aber äußerst gering sein. Denn selbst wegen eines Bauteils, bei dem ein Wettberwerbs-Nachteil entsteht, wurden in der Sportgeschichte schon Fahrer disqualifiziert.
Allerdings - so Insider - ist das Reglement im konkreten Fall der Benzinpumpe eher schwammig formuliert, so dass Harrach möglicherweise doch Recht bekommen könnte.
Sollte Harrach in Berufung gehen, wird das Verfahren dazu vorauss. am 9.12. über die Bühne gehen.
Die Entscheidung der Sportkomissäre im Original (pdf)