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Das Oldtimer-Gutachten

KR Franz Steinbacher

Das Oldtimer-Gutachten ist mehr als nur ein Dokument für den Aktenschrank

• es schafft die Grundlage im Gespräch mit Versicherungen, Behörden und Banken
• ist Beweismittel im Schadensfall (Beweispflicht)
• könnte entscheidend bei An- bzw. Verkauf sein

Aber nur dann, wenn ...

• die Stärken und Schwächen einzelner Baugruppen exakt beschrieben werden
• das gesamte Fahrzeug transparent dargestellt wird
• die Marktsituation entsprechend analysiert wird
• das Fahrzeug schlüssig und nachvollziehbar ermittelt wird
• die Bewertung aktuell und jederzeit an die jeweilige Marktsituation anpassbar ist

Wertgutachten für Oldtimer

Wer sich im Schadensfall mit seinem Oldtimer eine Menge Ärger ersparen will, der sollte bereits vor einem Unfall ein Gutachten in der Tasche haben. Da die Gutachten renommierter Sachverständiger, wie z.B. der beim Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, weitestgehend anerkannt werden, gibt es auch keine Unstimmigkeiten, wenn es darum geht, einen Schaden zu ersetzen.

Gutachten ist nicht gleich Gutachten

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten. Eine Kurzbewertung, bei der alle technischen Daten erfasst werden, 4 Fotos mit den wichtigsten Einstellungen gemacht werden (Front, Heck, Innenraum und Motor) und wichtige wertbeeinflussende Faktoren erfasst werden. Abschließend findet entweder anhand der Einstufung im Schulnoten-System lt. InterClassic, oder anhand des 10-stufigen Systems von www.motorline.cc (powered by Steinbacher) eine Fahrzeug-Beurteilung statt.

Die Wertskala von 1 bis 5 bedeutet: (laut Internationalem Beurteilungs-System)

1 „Exzellenter Originalzustand“ oder nach den Originalspezifikationen toprestauriert. Concours- und/oder Kollektionsfahrzeuge der Spitzenklasse. Keine fehlerhaften Aggregate oder unzeitgemäße Details. Sehr selten!

2 „Sehr guter Originalzustand“ oder fachgerecht restauriert. Keine technischen Mängel, nur leichte Gebrauchsspuren. Minimale Zugeständnisse an das Wagenalter. Keine fehlenden Teile.

3 „Guter Allgemeinzustand“, eventuell ältere Restaurierung. Unbedeutende Mängel, voll fahrbereit. Keine nennenswerten Rostschäden. Für eine unmittelbare Zulassung bereit.

4 „Akzeptabler Zustand“. Reparaturbedürftig, bedingt fahrbereit, eventuell teilrestauriert. Leichte bis mittlere Durchrostung. Mit wenig Aufwand zu reparieren respektive restaurieren.

5 „Unrestaurierter, mangelhafter Zustand“, annähernd komplett, kaum fahrbar, viel Rost, größere Investitionen nötig, Restaurierung aber noch durchführbar. Keine Wracks oder Ersatzteilträger.

Beim ausführlichen Gutachten, das die meisten Versicherungen bei einem Wert ab € 15.000,-- verlangen, wird eine genaue Untersuchung bzw. Beschreibung aller Baugruppen vorgenommen. Bei der anschließenden Spezifizierung sollte anhand der Literatur und aller vorliegenden Fakten, die Vergangenheit des Fahrzeuges überprüft werden.

Die Historie, der Fingerabdruck eines jeden Fahrzeuges, gibt Auskunft über frühere Verkäufe auf Auktionen, Messen oder über Zeitungsinserate bzw. Internet-Plattformen. Eine ausführliche Fotodokumentation und eine seriöse, nachvollziehbare Wertermittlung, vervollständigen das Dokument.

Fast jede Versicherung erkennt heute derartige Gutachten an. Derartige Gutachten sind bei einem späteren Verkauf ein seriöses Dokument und durchaus ein Beweis, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

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