Rallye-ÖM: OMV Waldviertel | 12.11.2007
Viele Fragen - nur ein paar Antworten
Warum wurde Manfred Stohl ausgeschlossen? motorline.cc hat nachgefragt - Auskunft erteilte lediglich die OSK, aber auch dort hält man sich bedeckt.
Michael Noir Trawniczek
Manfred Stohl hat es im Waldviertel so richtig krachen lassen, der Wiener spielte im Erdgas-Mitsubishi seine volle Klasse aus und gewann mit 1:50 Minuten Vorsprung auf Stepan Vojtech. Eine eindrucksvolle Demonstration des Stohl'schen Fahrkönnens und auch eine weitere Bestätigung für Stohl Racing-Teamchef und Cheftechniker Günther Aschacher, der das "Erdgas-Baby" entwickelt hat und von Anfang an davon überzeugt war, dass mit dem CNG-Antrieb wegen der höheren Klopfzahl auch die Benzinmotoren geschlagen werden können.
Doch einige Stunden später kam die Hiobsbotschaft: Manfred Stohl wurde von den Sportkommissaren der OSK ausgeschlossen, das Stohl Racing-Team legte Einspruch ein - womit Manfred Stohl nur unter Vorbehalt auf Rang eins rangiert und die endgültige Entscheidung erst innerhalb der nächsten 30 Tage gefällt wird.
Offiziell wurden "Verfehlungen gegen die ursprüngliche Homologation des Fahrzeuges" als Begründung für den Ausschluss angegeben. Seither rätseln die Fans, was genau dem Stohl Racing-Team vorgeworfen wird - Gerüchte über ein zu leichtes Schwungrad kamen in Umlauf. Sogar wilde Spekulationen, wonach jemand von der Konkurrenz "gezündelt haben muss", wurden vernommen, weil zur Überprüfung des Schwungrads "der Motor ausgebaut" werden müsse...
motorline.cc hat bei der OSK nachgefragt - Ing. Heribert Werginz erklärte: "Der Motor muss für diese Überprüfung nicht ausgebaut werden, man muss dafür lediglich das Getriebe abschrauben. Wir haben überhaupt keinen Hinweis von einem der Konkurrenten erhalten - die Überprüfung wird per Los bestimmt. Der Sieger wird in jedem Fall geprüft - doch die FIA gibt verschiedene Bereiche wie Motor oder Fahrgestell und so weiter vor, diese Bereiche werden einen Tag vorher ausgelost. Alle Überprüfungen fanden in den gelosten Bereichen statt, es mussten also auch alle Überprüften das Getriebe abschrauben."
Werginz bestätigte, dass "die vorhandene Kupplung nicht der ursprünglichen Homologation entsprach und das Schwungrad im Gewicht nicht gestimmt hat", wollte in der konkreten Frage jedoch nicht zu sehr ins Detail gehen.
Was sich die Fans noch fragen: Kann eine zu leichte Schwungscheibe einen Wettbewerbsvorteil bringen? Werginz sagte, er könne "sich vorstellen, dass sich durch die beanstandete Regelwidrigkeit ein Wettbewerbsvorteil ergeben" habe. In welcher Größenordnung dieser Vorteil liegen könnte, wollte Werginz nicht abschätzen: "Das ist schlicht unmöglich abzuschätzen." Dass es sich jedoch sicher nicht um jenen Vorsprung von fast zwei Minuten handeln kann, den "Stohlito" bei seiner Heimrallye herausfahren konnte, scheint auch so ziemlich klar zu sein.
motorline.cc wollte beide Seiten zu Wort kommen lassen - doch eine öffentliche Stellungnahme von Stohl Racing-Cheftechniker Günther Aschacher ist nicht möglich, da Hauptsponsor OMV in dem laufenden Verfahren keinerlei Stellungnahme abgeben möchte. Man kann aber davon ausgehen, dass Stohl Racing nicht ohne Grund Berufung eingelegt hat - offensichtlich handelt es sich wie so oft um eine Frage der Regelauslegung.