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DTM und Super-GT einigen sich auf neues Klasse-1-Reglement

Die DTM und die japanische Super GT machen große Schritte bei der Zusammenarbeit. Seit 2014 gilt gleiches Technik-, ab 2017 einheitliches Motoren-Reglement.

Foto:DTM

Die DTM und die japanische Super GT machen große Schritte bei der Zusammenarbeit. Nachdem das technische Reglement vor allem in den Bereichen Chassis und Aerodynamik bereits seit Anfang 2014 in beiden Rennserien identisch ist, wird ab 2017 auch ein einheitliches Motorenreglement gelten.

Zwei Liter, Vierzylinder, Turbomotor – das sind die Eckdaten der neuen „Class One”, wie sie international heißen wird. Darauf haben sich der DTM-Rechteinhaber und -vermarkter ITR e.V. und der japanische Super-GT-Veranstalter GTA sowie alle beteiligten Automobilhersteller im Rahmen eines gemeinsamen Meetings am 30. September in Tokio verständigt. Der amerikanische Motorsportverband IMSA plant ebenfalls, Rennen nach dem neuen Klasse-1-Reglement auszuschreiben.

Während die Namen und die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Rennserien erhalten bleiben sollen, einigten sich die Vertreter von DTM, Super GT und IMSA auf eine Reihe technischer Details, die unter dem Namen „Klasse 1” in ein gemeinsames, weltweit gültiges Reglement einfließen sollen. Spektakuläre Fahrzeuge, ein hohes Sicherheitsniveau und Kostenreduktion für Entwicklung und Einsatz der Fahrzeuge stehen dabei im Vordergrund.

Während das äußere Erscheinungsbild dem der neuesten Fahrzeuggeneration von DTM und Super GT entspricht, wurde vereinbart, dass ab 2017 unter den Motorhauben Vierzylinder-Turbomotoren mit zwei Litern Hubraum und einer Leistung von rund 600 PS ihren Dienst verrichten werden. Außerdem wurden bei dem Meeting des sogenannten „Steering Commitee” der drei Rennserien auch bereits eine Reihe von Details wie Testbeschränkungen, Reifenspezifikationen oder die Nutzung von DRS angesprochen. Damit sehen sich die Beteiligten auf dem besten Weg, ab 2017 mit einem Klasse-1-Fahrzeug ohne größere Umbauten auch in anderen Meisterschaften starten zu können.

„Die Vereinbarung zwischen den führenden Automobilherstellern in Deutschland und Japan ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem gemeinsamen, weltweit gültigen Klasse-1-Reglement”, erklärte Hans Werner Aufrecht, der 1. Vorsitzende des ITR e.V. „Die Hersteller werden frei entscheiden können, ob sie ein Klasse-1-Fahrzeug heute ihn Suzuka, nächste Woche am Nürburgring und übernächste Woche in Daytona antreten lassen wollen. Das eröffnet den Automobilherstellern völlig neue Vermarktungs-möglichkeiten."

"Der gemeinsame Name 'Class One' ist dabei ein wichtiger Baustein, sozusagen die Klammer, die alles zusammenhält. Deswegen bin ich froh, dass wir mit diesem griffigen Ausdruck künftig unsere Gemeinsamkeiten in Europa, Japan und den USA demonstrieren. Wir werden dadurch eine nie dagewesene Markenvielfalt auf höchstem technischen Niveau erreichen und den Zuschauern damit noch spannendere Rennen liefern. Es ist eine fantastische Vorstellung, dass die spektakulären Fahrzeuge, wie wir sie aus der DTM kennen, künftig weltweit auf höchstem Niveau und zu vertretbaren Kosten einsetzbar sein werden.”

Masaaki Bandoh, der Vorsitzender der japanischen GTA, ergänzt: „Wir hatten ein sehr produktives Gespräch. Wir haben dabei volle Übereinstimmung bei allen Fragen des Technischen Reglements erzielt. Mit dieser Vereinbarung bieten wir optimale Möglichkeiten für die Automobilhersteller, sich in Zukunft nicht nur in der jeweiligen nationalen, sondern in allen Klasse-1-Serien zu engagieren.”

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