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WEC: Le Mans

Disqualifikation von G-Drive bestätigt

Das Ergebnis der 24h von Le Mans 2018 ist jetzt offiziell: G-Drive scheitert mit Berufung – Signatech neuer Sieger der LMP2-Klasse.

Mehr als drei Monate nach dem Rennen steht das Ergebnis der 24 Stunden von Le Mans 2018 endgültig fest: G-Drive und TDS Racing hatten Berufung gegen ihre Disqualifikationen in der LMP2-Klasse eingelegt, die aufgrund einer Modifikation des Nachtanksystems, bei der der Durchflussbegrenzer manipuliert worden sein dürfte, ausgesprochen wurde. Noch während des Rennens wurden die Stewards auf die ungewöhnlich schnellen Boxenstopps der beiden von TDS betreuten Fahrzeuge aufmerksam.

Der zunächst siegreiche G-Drive-Oreca #26 von Andrea Pizzitola, Roman Rusinov und Jean-Éric Vergne sowie der auf der Strecke viertplatzierte TDS-Racing-Oreca #28 von Loïc Duval, François Perrodo und Matthieu Vaxivière wurden aufgrund dieses Vergehens aus der Wertung genommen. Der Berufung dagegen wurde vom internationalen Sportgericht der FIA nun nicht stattgegeben. Die Anhörung fand bereits am 18. September in Paris statt, das Gericht ließ sich mit der Entscheidung jedoch Zeit.

Somit steht die Signatech-Alpine #36 von Nicolas Lapierre, André Negrão und Pierre Thiriet endgültig als LMP2-Klassensieger fest. Ebenfalls auf dem Podium: Vincent Capillaire, Tristan Gommendy und Jonathan Hirschi im Graff-Oreca #39 als Zweite; die dritte Position belegt der United-Autosports-Ligier #32 von Hugo de Sadeleer, Juan Pablo Montoya und Will Owen.

TDS Racing dürfte eine Schwachstelle im Nachtanksystem entdeckt haben: Dort, wo das Benzin vom 21,5-mm-Durchflussbegrenzer in ein 38-mm-Rohr übergeht, bilden sich Turbulenzen, die das Nachtanken verlangsamen. Mit einer Apparatur verband TDS das Totmannventil so mit dem Durchflussbegrenzer, dass diese Turbulenzen geglättet wurden; dank eines ähnlichen Tricks wurde Michael Schumacher 1994 mit Benetton-Ford Formel-1-Weltmeister.

Die beiden von TDS betreuten Orecas konnten somit 25 Prozent schneller nachtanken als die anderen LMP2-Rennställe. Pro Stopp standen die beiden Fahrzeuge zwischen sechs und zehn Sekunden kürzer. Im Berufungsprozess bezeichnete der Rennstall diese Vorrichtung als erlaubte technologische Innovation, da es keine Regel gebe, die zusätzliche Bauteile im besagten Bereich der Tankanlage verbiete.

Das Gericht folgte dieser Argumentation naturgemäß nicht und hielt die zusätzliche Komponente im Durchflussmengenbegrenzer für eine illegale Modifikation. Es sei nicht akzeptabel, dass ein Team ein vorgegebenes Bauteil mit einem anderen außer Gefecht setze, zumal TDS Racing nie den Kontakt zu den technischen Kommissaren, etwa mittels einer Anfrage, gesucht habe.

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