
ERC/ORM: Jännerrallye 2014 | 09.01.2014
Der Fall Walter Mayer
Wir erkundigten uns bei Walter Mayer um den aktuellen Stand der Dinge und die Gründe seines Start-Rückzuges bei der Jännerrallye.
Vor Kurzem wandte sich ein motorline.cc-Leser mit der Frage an die Redaktion, ob jemand im Fall Walter Mayer den aktuellen Status kennt beziehungsweise diesen beim Veranstalter/OSK erfragen kann.
Dieser hatte, nachdem er bei der Besichtigungsfahrt der Sonderprüfungen zur Jännerrallye wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einer Geldstrafe belegt worden war, seinen Start zurückgezogen.
Wir kamen dieser Frage nach und kontaktierten Walter Mayer um den momentanen Stand der Dinge zu erfragen. Dieser meinte: „Die Strafe wurde vom Bewerberteam (BRR) bezahlt, allerdings werde ich dies nicht auf mir ruhen lassen.“
Mayer meinte gegenüber motorline.cc, dass er zu den ihm vorgelegten Zeiten, an denen er mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde, nicht in der besagten Prüfung besichtigt habe. „Es gibt Zeitkarten, auf denen man das Ein- und Ausfahren aus, beziehungsweise in die Sonderprüfung notiert. Demnach waren wir zu diesem Zeitpunkt aber schon im Hotel. Wenn man laut der STVO wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bestraft wird, gibt es auch ein Foto, welches den Tatbestand beweist. Ich habe nichts dergleichen gesehen.“
Wir fragten auch bei Dietmar Hinteregger (Vorsitzender der Rallye-Kommission der OSK) nach, wie er den Stand der Dinge im Fall des Walter Mayer sieht. Dieser meint: „Diese Strafe wird vom Rallyeleiter gegen das Bewerberteam, also nicht gegen den Fahrer selbst ausgesprochen. Der Bewerber, also BRR hat die Strafe umgehend bezahlt, da es sonst eine zu einer Stilllegung der Bewerberlizenz gekommen wäre. Dies hätte also nicht Walter Mayer selbst, sondern das Team des Raimund Baumschlager betroffen. Mayer hätte sofort Protest einlegen sollen, dann wäre die Sache nochmals von den Sportkommissaren überprüft worden. Dies hat er allerdings nicht gemacht, damit ist die Sache aus meiner Sicht gelaufen.“
Walter Mayer will nun auf zivilrechtlichem Weg gegen das Urteil vorgehen, was zu einem langwierigen Gerichtsprozess führen könnte.