
Stuttgart: Diesel-Fahrverbot ab 2018? | 28.07.2017
(Un-)recht
Dicke Luft in der Wiege des Automobils: Das Verwaltungsgericht Stuttgart will zugunsten der Luftqualität Diesel aus der Stadt verbannen.
mid/ts
Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ab Januar 2018 verfügt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und mit der jetzigen Entscheidung Recht bekommen.
Wie die ARD berichtet, soll der Luftreinhalteplan so geändert werden, dass er die "erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung" der Grenzwerte für Stickoxide (NOx) in der Stuttgarter Innenstadt enthält. Und dazu sind in den Augen der Richter Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit einer Abgasnorm unterhalb von Euro 6 "notfalls" ein probates Mittel, denn "der Nachrüstplan reiche nicht aus".
Die Automobilhersteller und die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs - angeführt vom durchaus automobilfreundlichen grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann - hatten eine effektive Nachrüstung alter Dieselfahrzeuge vorgeschlagen, um Fahrverbote ab 2018 abzuwenden. Vorerst erfolglos, doch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sind laut ARD noch Rechtsmittel möglich.
Ob das Urteil auch umgesetzt wird, steht also noch nicht fest - zumal auch umstritten ist, ob komplette Fahrverbote für Diesel-Autos überhaupt zulässig sind und ob der Bund oder das jeweilige Bundesland zuständig ist. Sollte sich die Auffassung der Stuttgarter Richter durchsetzen, könnte dies für andere Städte wie Hamburg relevant sein, die ebenfalls Fahrverbote diskutieren.