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VW: behördlich angeordneter Rückruf

Zurückgerufen

VW muss im Rahmen eines behördlich angeordneten Rückrufs ab Anfang 2016 die vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge umrüsten.

Mit einem freiwilligen Rückruf wollte der Volkswagen-Konzern die Wogen im Abgas-Skandal glätten. Doch diesem Vorschlag hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und im Anschluss daran gleich auch das Österreichische Verkehrsministerium eine Absage erteilt.

Auf Anweisung der Behörde muss VW in Österreich ab Anfang 2016 363.400 betroffene TDI (in Deutschland 2,4 Millionen) seiner Konzern-Marken Audi, Seat, Skoda und VW in die Werkstätten beordern.

Für betroffene Fahrer bedeutet das: Erfolgt ein Rückruf auf behördliche Anweisung, muss man diesem (im Rahmen einer Terminvereinbarung) Folge leisten, sonst riskiert man den Verlust der Zulassung und der Haftpflichtversicherung.

Aus dem Plan, den VW vorgelegt hat, geht hervor, dass bei den betroffenen Diesel-Motoren (Serie EA189, Abgasnorm Euro 5) mit zwei Liter Hubraum nur die Software umprogrammiert werden muss. Damit soll im Jänner 2016 begonnen werden. Gleiches gilt für die 1,2 TDI-Dreizylinder.

Bei den 1,6-Liter-Motoren ist es komplizierter: Diese Triebwerke müssen auch technisch umgerüstet werden. Bei VW hieß es bisher, eine Lösung sei "nicht vor September 2016 zu erwarten".

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