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Kommentar: VKI droht mit Schadenersatzansprüchen gegen VW

American Style

Der Verein für Konsumenteninformation startet eine Sammelaktion zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen VW - sinnvoll?

Georg Koman

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) leistet mehrheitlich gute Arbeit, indem er versucht, Interessen von Konsumenten gegen meist übermächtige Firmen wahrzunehmen.

Im aktuellen Fall beteiligt man sich allerdings vorderhand an Panikmache: "Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet österreichischen Käufern von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda an, sich kostenlos an einer Sammelaktion zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen VW zu beteiligen. Sollten sich Ansätze für Schadenersatzklagen ergeben, wird der VKI auch versuchen, Sammelklagen zu organisieren."

Dazu zählt der VKI folgende Klags-Ursachen auf:

1. Zahlung eines höheren Kaufpreises für ein "umweltfreundliches" Fahrzeug
2. Aufwendungen rund um mögliche Rückrufe und Umbauten der Fahrzeuge
3. Nachzahlung einer höheren NoVA (wenn die Finanz dem nachgeht)
4. "merkantiler Minderwert" (Verkaufspreise auf Gebrauchtwagenmarkt sinken)

Nehmen wir die einzelnen Punkte einmal unter die Lupe:

1. Niemand kauft ein Dieselfahrzeug, weil es umweltfreundlich ist, sondern weil es wenig Sprit verbraucht. Verbrauch und Abgasausstoß - CO, NOx, HC, Rußpartikel - steigen (oder sinken) aber nicht gleichförmig, oft ist der Effekt sogar gegenteilig.

2. Es geht in Österreich um 363.400 Autos von VW, Audi, Seat und Skoda mit 1.6- und 2.0-TDI-Dieselmotoren, die nach der Euro-5-Abgasnorm typisiert worden sind. Ganz neue Modelle (Euro 6) sind davon nicht betroffen.

Technische Lösungen werden von VW derzeit geprüft, die betroffenen Besitzer werden direkt kontaktiert. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Sache im Zuge des nächsten Services mittels Software-Update aus der Welt geschafft wird. Damit entfielen zusätzliche Aufwendungen für den Kunden.

Die Abgas-Schummelei via schlauer Software war nämlich auf den US-Markt abgestellt, wo ein NOx-Limit von 31 Milligramm/Kilometer gilt. In Europa sind es aber 180 mg/km (Euro 5). Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die betroffenen Modelle auch mit einer handelsüblichen Software unter den geforderten 180 mg/km bleiben - jedenfalls unter den vorgeschriebenen Laborbedingungen.

3. Primär hat die NoVA mit NOx (Stickoxiden) nichts zu tun, was dem VKI hoffentlich klar ist. Es wäre aber denkbar, dass eine zur Senkung der Stickoxide adaptierte Motorsteuerung den Verbrauch erhöht. Das würde theoretisch auf die NoVA durchschlagen.

Es wäre allerdings ein einmaliger Akt staatlicher Willkür, nichtsahnenden Konsumenten NoVA-Nachzahlungen für einen vor Jahren getätigten Autokauf aufzubrummen. Dann wäre der VKI massiv gefordert, im Sinne der Konsumenten Klage gegen die Finanz zu erheben.

4. Ein Autoverkauf könnte aufgrund der derzeitigen allgemeinen Panikmache bei Privatverkäufen und Fremdmarkenhändlern durchaus schwieriger werden. Einen Minderwert zu beziffern, ist momentan aber unmöglich. Hierzu müsste man auf die nächsten Eurotax-Gebrauchtwagendaten warten, und die würden sich - eine schnelle Klärung durch VW vorausgesetzt - nicht verringern.

Für den einzelnen TDI-Fahrer ändert sich also vorerst gar nichts. Weder ist Gefahr im Verzug, noch herrscht Handlungsbedarf. Am besten wartet man die Kontaktaufnahme durch VW ab.

Wer seinen TDI genau jetzt verkaufen will, sollte sich erkundigen, ob sein Motor überhaupt einer des Typs EA 189 (Euro 5) ist. Falls nicht, ist potenziellen Preisdrückern sofort der Wind aus den Segeln genommen.

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